Häufige Fragen

Sie haben schon vor einem Besuch am BBW Leipzig Fragen gesammelt? Vielleicht können wir einige davon schon auf dieser Seite beantworten. Wenn nicht: Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine Mail!

Sie müssen zu Ihrer Agentur für Arbeit oder einem anderen Kostenträger gehen. Dort müssen Sie einen "Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" stellen. Wenn der Antrag genehmigt wurde, dann entscheiden Sie mit Ihrem*r Berater*in, ob das BBW Leipzig für Sie passt. Wenn ja, dann meldet der*die Berater*in Sie im BBW Leipzig an (Erprobung, Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, Ausbildung). Für ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) können Sie oder Ihre Eltern sich selbst anmelden.

Wenn Sie eine Ausbildung am BBW Leipzig machen möchten, dann

  • müssen Sie einen besonderen Förderbedarf beim Hören, in der Sprache bzw. Kommunikation haben,

  • dürfen Sie noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben,

  • müssen Sie bei einem Kostenträger (z.B. Agentur für Arbeit) einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen,

  • der Kostenträger muss diese Leistungen bewilligen und Sie im BBW anmelden.

Ja. Welche Möglichkeiten es gibt, finden Sie hier.

Alle Ausbildungsberufe finden Sie hier. Wir bieten Ausbildungsberufe in 11 Fachbereichen an.

Ja. Die Zwischen- und Abschlussprüfungen von allen Berufen werden von den Prüfungskommissionen abgenommen. Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, dann bekommen Sie einen von den Kammern anerkannten Berufsabschluss.

Es gibt keine Unterschiede bei den Ausbildungsinhalten, der Ausbildungsdauer und den Prüfungsinhalten.

Es gibt Unterschiede bei den Ausbildungsbedingungen. Welche besonderen Bedingungen und Förderangebote es im BBW Leipzig gib, finden Sie hier.

Nein. Sie müssen einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen.

Nein, Sie bekommen kein Gehalt. Sie können Ausbildungs- oder Übergangsgeld vom Kostenträger (z.B. Agentur für Arbeit) bekommen. Dafür müssen Sie dort einen Antrag stellen.

Nein. Für eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) und für eine Ausbildung muss man nichts selbst bezahlen. Auch nicht für die Unterkunft.

VAmB bedeutet, dass eine Firma/ ein Betrieb mit dem Berufsbildungswerk eng zusammen arbeitet. Ein*e Auszubildende*r wird dabei mindestens drei Monate in der Firma/ im Betrieb ausgebildet. Das BBW hat mit der Firma/ mit dem Betrieb einen Kooperationsvertrag. Der Ausbildungsvertrag zwischen dem/ der Auszubildenden und dem BBW bleibt.

Mehr Infos

Nein. Für eine Ausbildung ist kein bestimmter Schulabschluss notwendig.

Das Berufsbildungswerk hat eine eigene Berufsschule. Alle BvB-Teilnehmer*innen, die schulpflichtig sind, und alle Auszubildenden gehen in unsere eigene Berufsschule.

Jede*r Teilnehmer*in erhält nach Möglichkeit ein warmes Mittagessen kostenfrei (Mo – Fr). Ist dies nicht möglich, dann wird das Essengeld ausgezahlt.

Wer im Internat wohnt, bekommt Geld für Frühstück und Abendessen sowie für das Essen am Wochenende ausgezahlt. In der Nähe gibt es Einkaufsmöglichkeiten.

Ja. Teilnehmende mit Kind können in einer extra ausgestatteten Wohnung im Internat wohnen. Für die Zeit der Ausbildung kann das Kind in eine naheliegende Kindertagesstätte gebracht werden.

Ja. Für die Dauer der Maßnahme (z. B. Erprobung, Berufsvorbereitung, Ausbildung) kann man im Internat wohnen.

Das gilt nicht für Teilnehmende einer Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme für Menschen mit Psychischen Beeinträchtigungen in der Witzgallstraße. 

Grundsätzlich gibt es keine Altersbeschränkung.

In der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme und in der Ausbildung hat man im Kalenderjahr 30 Tage Urlaub. Wer eine Schwerbehinderung hat, bekommt noch 5 Tage zusätzlich.

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden.

Am BBW Leipzig gibt es verschiedene Freizeitangebote. Die Angebote finden Sie hier.

Ja, in Absprache mit den pädagogischen Mitarbeiter*innen im Internat.

Ja, als Internatsbewohner*in darf man weggehen. Wer noch nicht volljährig ist, muss spätestens 22 Uhr zurück im Internat sein.

Normalerweise wohnen Jungen und Mädchen im Internat in getrennten Wohnungen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, zusammen zu wohnen.

Nein, in den Internaten ist Alkohol nicht erlaubt. Im Freizeithaus ist es möglich, Alkohol zu trinken.

Ja. In jeder Wohnung gibt es in der Wohnküche einen Fernseher.

Ja. Kleine Musikanlagen, Laptops oder andere Geräte können mitgebracht werden.

Kontakt

Annett Junge
Tel. (0341) 41 37-154

Katrin Otto
Tel. (0341) 41 37-131

anfragen@bbw-leipzig.de

0341 41 37 131Kontakt Häufige FragenVideosoffene Stellen