Unsere logopädische Praxis mit.sprache ist für alle Menschen mit Hör-, Sprach-, Sprech-, Stimm- und Kommunikationsbeeinträchtigungen geöffnet.
Voraussetzung für die logopädische Therapie ist eine Heilmittelverordnung (Rezept) von einem/einer Arzt/Ärztin. Sie kann von einer/einem Allgemeinmediziner*in, Internist*in, Kinderarzt/Kinderärztin, Phoniater*in, HNO-Arzt/Ärztin, Neurolog*in, Zahnarzt/ärztin oder Kieferorthopäd*in ausgestellt werden.
Die Behandlung von Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)/Legasthenie oder die Durchführung einer Audiotherapie ist eine Privatleistung und wird nicht über die Heilmitteilverordnung verschrieben.
Teilnehmende, die sich in einer Rehabilitationsmaßnahme (BVB, Ausbildung) am BBW Leipzig befinden, benötigen keine Heilmittelverordnung.
Behandlungsfelder bei Kindern und Erwachsenen
Hörbedingte Kommunikationsstörungen aufgrund von:
- organischer Hörschädigung
- auditiver Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS)
Sprachstörungen:
- Sprachentwicklungsstörung
- Lese- und/oder Rechtschreibstörung (LRS)/ Legasthenie
- Dysgrammatismus
- Poltern
- Late-Talker – Sprachentwicklungsverzögerung
- Aphasie
Sprechstörungen:
- Dyslalie (Störung der Lautbildung)
- Mutismus
- Stottern
- Rhinolalie (Näseln)
- Dysarthrie
- Dysarthrophonie
- Sprechapraxie
Stimmstörung:
- funktionell
- organisch
- psychogen
Schluckstörung:
- orofaciale Dysfunktionen/ MFS (muskuläres Ungleichgewicht im Mund-, Gesichts- und Halsbereich)
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