Sprache im Fokus: Ihre logopädische Praxis in Leipzig
Fehlen Ihnen häufig die Worte? Die Stimme ist zittrig? Ihr Kind hat eine undeutliche Aussprache?
Wir untersuchen, beraten und behandeln Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen sowie Kommunikations- und mundmotorischen Störungen.
In unseren hellen Praxisräumen im Musikviertel von Leipzig, mitten im Zentrum der sächsischen Metropole, bieten wir Ihnen eine angenehme und vertrauensvolle Atmosphäre, welche zum Wohlfühlen einlädt.
Unsere Behandlungsschwerpunkte
Durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen in allen sprachtherapeutischen Bereichen und darüberhinaus, sind wir immer auf dem neusten Stand der Diagnostik und Therapie und sichern so die Qualität unserer Therapien.
Kinder und Jugendliche
- Sprachentwicklungsstörungen
- Störungen in der Grammatikentwicklung, Aussprache, Wortschatzentwicklung
- Artikulationsstörungen (z.B. „Lispeln“)
- Myofunktionelle Störungen (Ungleichgewicht in der Mundmuskulatur, Mundmotorik, frühkindliches Schluckmuster)
- AVWS (Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung)
- Redeflussstörungen (Stottern, Poltern)
- kindliche Stimmstörungen
- Reflexintegration
Erwachsene
mit neurologischen Erkrankungen, z.B. Schlaganfall, Parkinson-Syndrom, Tumoren, dementielle Erkrankungen
- Aphasie (Sprachstörung)
- Dysarthrie (Sprechstörung)
- Sprechapraxie (Sprechstörung)
- Dysphagie (Schluckstörung)
- kognitive Dysphasie (Sprachstörung)
- Lähmungen im Gesichtsbereich
mit Stimmstörungen, z. B. nach Operationen im Kehlkopfbereich, bei sprechintensiven Berufen
- organisch bedingte Stimmstörungen
- funktionelle Stimmstörungen
mit Redeflussstörungen
- Stottern / Poltern
mit weiteren Erkrankungen, z.B. onkologische Erkrankungen
- orofaziale Störungen
- Dysphagien (Schluckstörungen)
Wie bekomme ich eine logopädische Therapie?
Logopädische Therapien sind Bestandteile der medizinischen Grundversorgung. Der*die Haus- bzw. Fachärzt*in verordnet diese in Form einer Heilmittelverordnung für Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schlucktherapie.
Nach Ausstellung der Heilmittelverordnung muss die Behandlung innerhalb von 4 Wochen begonnen werden.
Folgende Ärzt*innen können eine Heilmittelverordnung ausstellen:
- Hausärzt*innen
- HNO-Ärzt*innen
- Kieferorthopäd*innen
- Kinderärzt*innen
- Neurolog*innen
- Zahnärzt*innen
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit. Für alle anderen Personen ab 18 Jahren beträgt der Eigenanteil nach den Heilmittelrichtlinien ohne Zuzahlungsbefreiung 10 % der Behandlungskosten plus 10 Euro Verordnungsgebühr.
Lea Beuter
Abteilungsleiter*in
Louisa Kienzler
Sprachtherapeut*in
Paulina Köhler
Verwaltungsmitarbeiter*in
Claudia Müller
Logopäd*in
Kontakt-Formular
Kontakt zu uns
Praxis für Logopädie im Musikviertel
Grassistraße 12
04107 Leipzig
Tel. (0341) 14 93 99-0
Mobil: (0151) 50 90 47 53
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